Stadt Brilon soll den Vergaberahmen des Konjunkturpakets II anwenden

Die Kommunen si2009_56nd in den Jahren 2009 und 2010 durch die Lockerung der Vergabeordnung in der Lage, investive Mittel vor Ort einzusetzen und Aufträge bis 100.000 Euro ohne Ausschreibung zu erteilen. Aufträge bis zu 1 Mio. Euro können beschränkt ausgeschrieben werden. Diese Regelungen ergeben sich aus dem Konjunkturpaket II und die Städte und Gemeinden im Sauerland machen hiervon zugunsten des lokalen Handwerks gerne Gebrauch. Nur in Brilon werden diese Werte durch die Vergabedienstanweisung nicht ausgeschöpft. In Düsseldorf kann man diese Praxis nicht verstehen. Für eine Vergabe an örtliche und regionale Betriebe ist es nämlich wichtig, dass diese Möglichkeit, um die auf Landes- und Bundesebene stark gekämpft wurde, auch lokal ausgenutzt wird. Wenn wir das Briloner Handwerk und unsere Betriebe in diesen schweren Zeiten stärken wollen, müssen wir diese Vergabewerte ausnutzen. Hierdurch können Arbeitsplätze gesichert werden und sogar ausgebaut werden. Laut der aktuellen Vergabedienstanweisung für die Stadt Brilon, werden die Möglichkeiten jedoch nicht genutzt. Das auch die Stadt Brilon die Vergabewerte ausnutzen muss, stößt auf volle Unterstützung der Briloner Bauhandwerker. Dies war auch zentrales Thema des Gesprächs zur Situation des Briloner Handwerks, dass der CDU-Fraktionsvorsitzende Patrick Sensburg und der CDU-Stadtverbandvorsitzende Wolfgang Diekmann mit dem Vorsitzenden der Briloner Bauhandwerker Joachim Richter führten. Die CDU-Fraktion hat daher beantragt - wie in anderen Städten auch - Aufträge bis 100.000 Euro ohne Ausschreibung zu erteilen und bis zu 1 Mio. Euro beschränkt auszuschreiben.

 

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