CDU beantragt KastrationspflichtMontag, den 23. Januar 2012 um 21:24 Uhr Überpopulation an Katzen gefährdet Gesundheit von Mensch und Tier
Die CDU-Fraktion besichtigte im vergangenen Jahr auf Anregung ihres Mitglieds Jürgen Kürmann das Briloner Tierheim. Die Leitung des Tierheims, das Ehepaar Viethen, machten im Rahmen der Besichtigung und des anschließenden Gesprächs eindringlich auf die Problematik der unkontrollierten Katzenvermehrung aufmerksam. Sie regten an, dass auch die Stadt Brilon eine Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht in die städtische Satzung aufnehmen solle. Die Zahl der ausgesetzten, herrenlosen und verwildert lebenden Katzen hat in den letzten Jahren bundesweit und auch vor Ort erheblich zugenommen. Der Hauptgrund ist darin zu sehen, dass die herrenlos und halbwild lebenden Katzen sich unkontrolliert fortpflanzen und eine immer größer werdende Anzahl von Tieren unter teilweise erbärmlichen und tierschutzwidrigen Umständen sein Leben fristen muss. Auch im Tierheim Brilon herrscht nach Aussage der Eheleute Viethen immer wieder ein Aufnahmestopp für Katzen, weil die Kapazitäten restlos ausgeschöpft sind. Dies hat zur Folge, dass auch in Notfällen (Halter der Katze verzieht in ein Seniorenheim; plötzliches Auftreten einer Allergie beim Halter, Katze läuft irgendwo zu) eine Aufnahme der Katze im Briloner Tierheim mehr als schwierig ist. Welche Folgen hat die ständig unkontrolliert wachsende Katzenpopulation? 1. gesundheitliche Gefahren für Menschen und für Haustiere: Der stetige Anstieg an zu versorgenden Katzen geht einher mit einem überproportionalen Anstieg an erkrankten Katzen. Erkrankte Katzen scheiden im Vergleich zu nicht erkrankten Katzen ein Vielfaches an Krankheitserregern aus. Es ist unstrittig, dass mit Anstieg der Populationsdichte und der Zahl vorhandener Erreger die Infektionsgefahr auch für bisher gesunde Freigänger-Katzen steigt. 2. Dezimierung frei lebender, teilweise bestandsbedrohter Tiere: Es ist bekannt, dass Kleinsäuger und insbesondere Vögel bis zur Hälfte ihrer Brut verlieren. Nach Verlust adäquater Nistmöglichkeiten werden dafür als Hauptursache die übergroße Population wild oder halbwild lebender Katzen gesehen. Die Fachwelt erklärt, dass die hohe Katzendichte in städtischen und dörflichen Randbereichen bei bestandsgefährdeten Vogelarten entscheidend zum Erlöschen lokaler Singvogel-Populationen beiträgt. 3. Qualen verletzter und/oder kranker Katzen: Je höher die Populationsdichte, desto knapper wird das Nahrungsangebot für die einzelne Katze und desto größer wird der soziale Stress. Beides begünstigt erhöhte Krankheitsanfälligkeit. Leider wirken sich Sozialstress und Nahrungsmangel kaum auf die Vermehrungsrate aus. Mancherorts wird auf die Hilferufe der Tierschützer so reagiert, als hätten diese allein die moralische und tatsächliche Verpflichtung, sich um ein solches Problem zu kümmern. Tierschutz ist jedoch ein gesamtgesellschaftliches Anliegen mit Verfassungsrang. Die Tierschutzvereine mit ihren zahlreichen ehrenamtlichen Helfern und so auch der Tierschutzverein Brilon leisten wertvolle Dienste für die Stadt Brilon und die anderen Trägerstädte und helfen damit der kommunalen Verpflichtung zur Regelung der Fundtierproblematik. Viele Städte und Landkreise – auch in der unmittelbaren Nachbarschaft Brilons wie beispielsweise Büren, Arnsberg, Sundern, Lippstadt oder Möhnesee - haben bereits auf das Katzenelend reagiert und eine Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht in ihre städtischen Satzungen aufgenommen. Die CDU-Fraktion hat den Wunsch des Tierschutzvereins Brilon aufgegriffen und stellt daher den Antrag auf entsprechende Ergänzung der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Brilon. Aus veterinärmedizinischer Sicht ist die Kastration ab dem Ende des 3. Lebensmonats möglich. Die Geschlechtsreife kann ab dem 5. Lebensmonat eintreten, sodass ab diesem Zeitpunkt eine Kastration erfolgen soll.
Lesen Sie HIER den Antrag der CDU-Ratsfraktion mit der ausführlichen Begründung.
Bildquelle: Urheber: 4028mdk09 http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Gr%C3%BCne_Augen_einer_Katze.JPG&filetimestamp=20100417200439 |
Zusätzliche Informationen |
Die CDU-Fraktion beantragt in der kommenden Ratssitzung eine Kastrationspflicht Verordnung der Stadt Brilon aufzunehmen. Katzenhalter und Katzenhalterinnen, die ihrer Katze frei laufen lassen, sollen diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen lassen. Die Regelung soll allerdings nicht nicht für weniger als 5 Monate alte Katzen gelten. Zudem gilt auch als Halter, wer freilaufende Katzen regelmäßig füttert. Für die Zucht von Rassekatzen sollen auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt werden kann. 




