Mitgliederversammlung2026
Aktuelle Berichte aus Stadt, Kreis und Land, Delegiertenwahlen

Mitgliederversammlung im Dorfgemeinschaftshaus Thülen

Sehr geehrte Damen und Herren, 

liebe Parteifreundinnen und Parteifreunde, 

ganz herzlich lade ich Dich hiermit zur Mitgliederversammlung am Donnerstag, 23.04.2026 um 19.00 Uhr in das Dorfgemeinschaftshaus Thülen (Dionysiusstraße 4) ein. 

 

Folgende Tagesordnung steht an diesem Abend an:

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Regularien

a) Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit

b) Wahl eines Versammlungsleiters

c) Genehmigung der Tagesordnung

d) Wahl einer Mandatsprüfungskommission

e) Wahl einer Stimmzählkommission

3. Bericht des Vorsitzenden

4. Bericht der Mandatsprüfungskommission

5. Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten zum Kreisparteitag

6. Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur Wahlkreisvertreterversammlung zur Aufstellung des CDU-Bewerbers für den Landtagswahlkreis 125

(Hochsauerlandkreis II)

7. Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur Kreisverbands-Vertreterversammlung für die Wahl der Vertreter/Ersatzvertreter des CDU-Kreisverbands zur Landesvertreterversammlung zur Aufstellung der Landesliste

8. Aktuelle Themen im Rat der Stadt Brilon und im Kreistag des HSK

9. Ausblick: Landtagswahl 2027

10. Schlusswort und Ende der Veranstaltung

 

Zu uns sprechen wird während der Versammlung außerdem unser Mitglied des Landtages, Matthias Kerkhoff. Wir dürfen uns auf spannende und wichtige Berichte aus der Landespolitik freuen und ich danke Matthias Kerkhoff an dieser Stelle schon jetzt ganz herzlich für seinen Vortrag!

Bis zum Wiedersehen verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Niklas Frigger

– Stadtverbandsvorsitzender der CDU-Brilon –

 

Hinweise:

1. Bei form- und fristgerechter Einladung ist die Versammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig.

2. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit, damit Sie sich im Bedarfsfall im Tagungsbüro ausweisen können und die Mandatsprüfungskommission ihre Stimmberechtigung erforderlichenfalls überprüfen kann.

3. Alle Ämter und Funktionen stehen unabhängig von der sprachlichen Bezeichnung selbstverständlich in gleicher Weise Frauen, Männern und diversgeschlechtlichen Menschen offen. Die Verwendung des generischen Maskulinums in dieser Einladung erfolgt lediglich zwecks besserer Lesbarkeit.

4. An der Wahl unter TOP 6 können nur am Versammlungstag im Wahlkreis zur Landtagswahl nach Maßgabe des Landeswahlgesetzes (§§ 1, 2 LWahlG) wahlberechtigte Mitglieder unseres CDU-Stadtverbands sowie CDU-Mitglieder teilnehmen, die einem anderen CDU-Parteiverband außerhalb des Wahlkreises angehören, aber im Wahlkreis in unserem CDU-Stadtverband wahlberechtigt sind. Und an der Wahl unter TOP 7 können nur am Versammlungstag in Nordrhein-Westfalen zur Landtagswahl wahlberechtigten Mitglieder unseres CDU-Stadtverbands sowie CDU-Mitglieder teilnehmen, die einem anderen CDU-Landesverband angehören, im Sinne von Satz 1 aber im Gebiet unseres CDU- Stadtverbands wahlberechtigt sind. Nähere Hinweise zu den persönlichen Voraussetzungen hierzu im Einzelnen erfolgen in der Versammlung.